Impressum

Dr. Kleeberg Immobilien GmbH
Dr. Jan Kleeberg
Eppendorfer Baum 42
20249 Hamburg

Telefon: 0251 14981890
E-Mail: jk@kleeberg-immobilien.de

Handelsregister: Hamburg
Registergericht: HRB 138901

Vertreten durch:
Dr. Jan Kleeberg

Kontakt

Telefon: 0251 14981890
Telefax: 0251 14981899
E-Mail: jk@kleeberg-immobilien.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 118 547 082

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung nach § 34c GewO wurde am 03.12.2015 durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord erteilt.

Aufsichtsbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft München (Registergericht: Amtsgericht München HRB 75727)

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

Redaktionell verantwortlich

Dr. Jan Kleeberg
Eppendorfer Baum 42
20249 Hamburg

Telefon: 0251 14981890
E-Mail: jk@kleeberg-immobilien.de

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherinformation zur Schlichtungsstelle

Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung
Littenstraße 10, 10179 Berlin.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Kleeberg Immobilien GmbH

1. Weitergabeverbot

Unsere Angebote und Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausdrücklich für unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe unserer Angebote, Informationen und Objektnachweise an Dritte ist dieser nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung befugt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

2. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden.

Werden wir von beiden Vertragsteilen damit beauftragt, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nachzuweisen oder einen solchen Kaufvertrag zu vermitteln und ist der Käufer Verbraucher, verlangen wir eine Vergütung von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Ein Erlass der Maklercourtage für eine der Vertragsparteien wirkt auch für die andere Vertragspartei.

3. Eigentümerangaben

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von uns nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir, die diese Informationen nur weitergeben, übernehmen für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit

Unser Provisionsanspruch entsteht und wird zur Zahlung fällig, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.

Unser Provisionsanspruch erlischt oder verringert sich nicht, wenn der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

5. Informationspflichten des Auftraggebers

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden.

Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

6. Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. Voraussetzung für ein provisionspflichtiges Ersatz- oder Folgegeschäft im Sinne dieser Ziffer 6 ist jedoch, dass dieses in einem direkten Zusammenhang mit unserer Tätigkeit steht.

7. Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, uns die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Porto, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten usw.) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

Ebenso haben wir Anspruch auf Ersatz der uns entstandenen Auslagen, Kosten und nachzuweisenden Aufwendungen, wenn der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

8. Haftung, Schadenersatz

Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.

Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

10. Schlussbestimmungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses sind schriftlich zu erklären.

Die Kündigungen des Maklervertrages bedarf mindestens der Textform (§ 126b BGB).

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz der Dr. Kleeberg Immobilien GmbH.

Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Maklervertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn Sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich – mindestens in Textform – anerkennen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Stand: 11.09.2024

Webdesign & Programmierung
InternetagenturWebseite Immobilienmakler

Bildnachweise

  • JOACHIM BUSCH